AMTLICHER MOTORBOOT-FÜHRERSCHEIN
Schiffsführerpatent - 10 Meter - Seen und Flüsse
Kursgebühr: €550,-- | ||
inklusive: | ♦ Theoriekurs | ♦ Prüfungssimulation |
♦ Schulungsunterlagen | ♦ Anmeldung zur Prüfung | |
♦ individuelle Praxis am Achensee | ♦ Prüfungsbetreuung |
Für das Mitführen eines schweren Anhängers benötigen Sie einen Führerschein der Klasse BE, sobald die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte von Zugfahrzeug und Anhänger 3.500 kg überschreiten.
BE-Kurse bieten wir Ihnen termingerecht in der Fahrschule EASY DRIVERS HARM an
Auch für das Boot braucht man einen Führerschein. Übrigens: Der Bootsführerschein ist nicht nur Männersache!
Das Österreichische Schifffahrtsgesetz legt fest, dass jeder Österreicher, der ein Motorboot mit einer Leistung ab 6 PS führen will, einen Motorbootführerschein erwerben muss. Der amtliche Motorbootführerschein berechtigt zum selbständigen Führen von Motorbooten auf inländischen Binnengewässern. Inhabern dieses Führerscheines wird auf Antrag auch ein internationales Zertifikat ausgestellt, das aufgrund internationaler Abkommen für den Einsatz eines Motorbootes auf ausländischen Binnengewässern, zum Beispiel am Gardasee, anerkannt wird.
Für Fahrten am Meer gibt es für Österreicher keine gesetzliche Verpflichtung zum Erwerb eines Führerscheines. Allerdings verlangen Vercharterer, Versicherungen und die ausländischen Behörden zunehmend den Nachweis einer nautischen Befähigung.
Grundsätzlich reicht ein Binnenpatent dafür nicht. Ob und inwieweit einzelne Küstenstaaten Binnenpatente trotzdem in ihren Küstengewässern anerkennen, liegt in deren Ermessen. In der Regel wird ein Küstenbefähigungsausweis verlangt. Derartige Küstenbefähigungsausweise werden von privaten, anerkannten Prüfungsorganisationen (z.B. ÖSV, MSVÖ) für verschiedene Fahrbereiche (Seemeilenabstand von der Küste) ausgestellt. Auf der Grundlage dieser Befähigungsausweise erfolgt auf Antrag die Ausstellung eines von der Republik Österreich amtlich anerkannten Internationalen Zertifikates für die Führung von Jachten auf See.
Empfohlen wird, zuerst den amtlichen Bootsführerschein (Schiffsführerpatent 10 m - Seen und Flüsse) zu erwerben und dann im 2. Schritt bei Bedarf ein Küstenpatent anzuschließen.